Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 02.04.2025
 19:00

Seit dem Jahr 2009 besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzliche Regelung zu „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht'. Zentrale Aussage ist, dass der Patientenwille unabhängig von Art und Stadium einer Krankheit – also auch dann, wenn die Krankheit nicht zwingend zum Tod führt – für die Art und Durchführung einer Behandlung oberste Priorität hat.
Vor diesem Hintergrund erscheint es besonders bedeutsam, eine fundierte Aufklärung über die Instrumente „Patientenverfügung' und „Vorsorgevollmacht' zu erhalten. Neben der Information über die Gesetzes- und Rechtslage will der Vortrag besonders folgende Fragen beantworten:

  • Wie kann ich eine Patientenverfügung möglichst verständlich und aussagekräftig erstellen?
  • Worin besteht der Unterschied zwischen der gesetzlichen Betreuung und der Vorsorgevollmacht?
  • Wann ist eine Patientenverfügung wirksam und bindend?
  • Was bedeuten die juristischen Rahmenbedingungen für mich persönlich?
  • Wie und von wem kann ich mich bei Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beraten lassen?
  • Welche Bedeutung hat das ab 01.01.2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht?

Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion.

Ulrich Rothenbucher
Rechtsanwalt, Würzburg

Dr. med. Heribert Joha
Oberarzt der Abteilung für Anästhesie und Palliativmedizin, Klinikum Würzburg Mitte, Standort Juliusspital

Details


 02. April    19:00
 02. April    21:00
kostenlos

Ort


Juliusspital Palliativakademie
Juliuspromenade 19
97070 Würzburg
Deutschland